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Krankenkassen vergleichen
07.02.2012 11:42
Die Krankenversicherungen teilen sich in gesetzliche und private Versicherungslösungen. Bei einem Versicherungsvergleich müssen die Versicherungsnehmer schon wissen welche Art der Versicherung für sie in Frage kommt und ob sie diese auch abschließen dürfen. Teil- oder Zusatzversicherungen darf natürlich jeder abschließen. Die gibt es für die gesetzliche Krankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld usw. Für Angestellte muss der Bruttoverdienst über 49.500 Euro pro Jahr betragen, damit eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Beamte, Selbständige und Freiberufler können sich jederzeit privat versichern. Ausnahme bei den Freiberuflern sind tätige Künstler und Journalisten, die sind über die Künstlersozialkassen wie die Arbeitnehmer bis zur Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Da die Politik stets Änderungen im Gesundheitsbereich vornimmt, ist die Sachlage unklar und wird wohl auch in Zukunft nicht ganz planbar sein. Daraus ergeben sich Unsicherheiten die für einige nicht zu erkennen sind. Bei einem privaten Krankenkassenwechsel aus welchen Gründen auch immer verbleibt die Alterungsrückstellung beim Versicherungsunternehmen.
Ein kurzer Blick auf die angebotenen Tarife zeigt den wahnsinnigen Unterschied in der Preispolitik. Wie kommt so etwas? Der Tarif wird neu aufgelegt mit 0 Einzahler. Dann werden bestimmte Zielgruppen umworben, meist junge gesunde Versicherte, da die Beiträge sich nach einer Risikoäquivalenz errechnen. Zu Beginn sind die Tarife niedrig und er kann gut beworben werden. Nach einigen Jahren werden die Beitragszahler älter und die Kosten steigen, wodurch auch die Beiträge erhöht werden.
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